Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg

Die Allgemeinverfügung wird ab Montag, 23.11.2020 mit folgender Änderung in Kraft treten:

Nachfolgende Personen sind verpflichtet – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht – eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule (allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen

  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Schülerinnen und Schüler
  • Begleitpersonen
  • Sonstige Mitarbeitende